Dass die Psychotherapie im Rahmen einer eigenen Berufsregelung ausgeübt werden kann, ist eine relativ neue Entwicklung. In zahlreichen europäischen Ländern wurden in den letzten 10 Jahren
gesetzliche Bestimmungen geschaffen, die zum Teil Zugang zur Psychotherapieausbidung regeln und zum Teil auch den entsprechenden Ausbildungsgang sowie die Ausbildungsbefugnisse.
Gesetzliche Regelungen existieren derzeit in folgenden europäischen Ländern:
In Deutschland ist die Durchführung der Psychotherapie in den Psychotherapie-Richtlinien in der Fassung vom 11. Dezember 1998 beschlossen.
Gemäss dieser Regelung gehört Psychotherapie inkl. Traumatherapie nur dann zur Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, wenn sie zur Heilung oder Besserung einer Krankheit bzw. medizinischen
Rehabilitation dient. Dies gilt ebenso für Maßnahmen, die ausschließlich zur beruflichen Anpassung oder Berufsförderung bestimmt sind, für Erziehungsberatung, Sexualberatung, körperbezogene
Therapieverfahren, darstellende Gestaltungstherapie sowie heilpädagogische oder ähnliche Maßnahmen.
Psychotherapie ist als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen, wenn
In diesen Richtlinien wird die seelische Krankheit verstanden als krankhafte Störung der Wahrnehmung, des Verhaltens, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehungen und der Körperfunktionen. Es gehöhrt zum Wesen dieser Störungen, dass sie der willentlichen Steuerung durch den Patienten nicht mehr oder nur zum Teil zugänglich sind.
3.1. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, wobei in diesem Rahmen "Katathymes Bilderleben" und Traumatherapie als Zusatzverfahren Anwendung finden kann.
3.2 Traumatherapie
3.3 Autogenes Training
3.4 Testverfahren
3.5 Probatorische Sitzungen
3.6 EMDR
Vor der ersten Antragstellung sind bis zu 5, bei der analytischen Psychotherapie bis zu 8, probatorische Sitzungen möglich. EMDR Therapie ist eine zugelassene,abrechnungsfähige Behandlungsart, bei
durch EMDRIA zertifizierten Therapeuten, wie bei uns der Fall
Probatorische Sitzungen bei einem Psychologischen/ Kinder-und Jugendlichen Psychotherapeut oder ärztlichen Psychotherapeuten
Einholung des Konsilarberichts von einem Vertragsarzt zur Ausschließung dessen, dass psychische und psychologische Beschwerden des Patienten nur durch seine körperliche
Störung verursacht werden.
Antragstellung zur Psychotherapie durch den Patienten bei der Krankenkasse
Überprüfung des Antrages in einem Gutachterverfahren, inwiefern die in den Richtlinien genannten Voraussetzungen im Antrag erfüllt sind und gegebenenfalls Genehmigung der Psychotherapie
Zentrum für Psycho- und Traumatherapie (ZPT), EMDR
Dipl.Psych,Dipl.Lehr.
Ina Nagel-Henze
Bargkoppel 98
23684 Scharbeutz
EMDR als Traumatherapie durch den GBA in 2014 zugelassen.
Traum, PTBS und Demenz:
https://www.zeit.de/2012/44/Trauma-Therapie-Simulationen-Medikamente/komplettansicht