ZPT - Kompetenzentrum für psychische Gesundheit, Traumatherapie und Transformation
ZPT - Kompetenzentrum für  psychische Gesundheit, Traumatherapie und Transformation  

Gesetzlich Versicherte · Privatversicherte · Beihilfe · Selbstzahler

Die Finanzierung einer psychotherapeutischen Behandlung richtet sich nach Ihrem Versicherungsstatus und der Art der Behandlung. Gerne informieren wir Sie im persönlichen Gespräch über die für Sie passende Abrechnungsmöglichkeit.

 

Gesetzlich Krankenversicherte (GKV)

 

Psychotherapeutische Leistungen können von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, sofern die Behandlung bei einer kassenzugelassenen Psychotherapeutin oder einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten erfolgt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Erfolgt die Behandlung in einer Privatpraxis ohne Kassenzulassung, ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht vorgesehen. In besonderen Ausnahmefällen kann eine Erstattung im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens möglich sein. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, entscheidet ausschließlich Ihre gesetzliche Krankenkasse.

 

Privatversicherte

 

Die Kostenübernahme richtet sich nach den vertraglichen Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung. Viele private Krankenversicherungen übernehmen psychotherapeutische Behandlungen ganz oder teilweise. Art und Umfang der Erstattung hängen von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab.

Wir empfehlen, sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung über die Erstattungsmöglichkeiten zu informieren.

 

Beihilfeberechtigte

 

Für Beihilfeberechtigte gelten die jeweiligen Beihilfevorschriften des Bundes oder der Länder. Je nach Beihilfeträger und ergänzendem Versicherungsschutz können psychotherapeutische Leistungen ganz oder teilweise erstattet werden.

 

Selbstzahler

 

Selbstverständlich können Sie psychotherapeutische Leistungen auch unabhängig von einer Krankenversicherung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler in Anspruch nehmen.

 

Eine Selbstzahlung bietet unter anderem folgende Vorteile:

  • kurzfristige Terminvergabe (nach Verfügbarkeit)
  • keine Mitteilung an Krankenversicherung oder Beihilfestelle oder Dritte
  • individuelle Gestaltung des Therapieverlaufs
  • größtmögliche Vertraulichkeit

Die Abrechnung erfolgt transparent auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung sowie der geltenden berufs- und abrechnungsrechtlichen Bestimmungen.

 

Unser Service

 

Gerne beraten wir Sie vor Beginn der Behandlung zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei Fragen zur Abrechnung oder zu erforderlichen Unterlagen.

 

Unser Ziel ist es, Ihnen den Zugang zu einer qualifizierten psychotherapeutischen Behandlung so transparent und unkompliziert wie möglich zu gestalten.

Hier finden Sie uns

ZPT - Kompetenzzentrum für psychische Gesundheit, Traumatherapie und Transformation, EMDR

Dipl.Psych,Dipl.Lehr.

Ina Nagel-Henze
Bargkoppel 98
23684 Scharbeutz

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